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Informationen zum Projekt Sachsenspiegel_online
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# | Folio | Beschreibung | Anzahl |
1 | 31v | Beschwören das Gerichtszeugnis des Richters auf das Reliquiar. Gegürteter Rock, Beinlinge und Knebelschuhe. | 1 |
2 | 45v | Bezeugen das Geschehen vor Gericht aus der Zeit, als der verstorbene Graf, auf den sie zeigen, noch lebte. Gegürteter Rock, teilweise gestreift, Beinlinge und Knebel- bzw. Schnabelschuhe. | 1 |
3 | 51v | Sind notwendige Teilnehmer am Grafending nach 18 Wochen. Mantel, wohl über der rechten Schulter geschlossen, langer Rock, Beinlinge und Knebelschuhe. Nicht alle vollständig gezeichnet. | 1 |
4 | 54r | Sitzen auf der Schöffenbank und zeigen auf die nicht gestatteten Bekleidungsstücke. Einer mit überschlagenen Beinen. Die Mäntel korrekt über der Schulter und alle unbewaffnet. Langer Rock, Beinlinge und Knebelschuhe. | 2 |
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