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Informationen zum Projekt Sachsenspiegel_online

Phrase: 4 Schffen

 #  Folio  Beschreibung  Anzahl 
 1  31v  Beschwören das Gerichtszeugnis des Richters auf das Reliquiar. Gegürteter Rock, Beinlinge und Knebelschuhe.  1 
 2  45v  Bezeugen das Geschehen vor Gericht aus der Zeit, als der verstorbene Graf, auf den sie zeigen, noch lebte. Gegürteter Rock, teilweise gestreift, Beinlinge und Knebel- bzw. Schnabelschuhe.  1 
 3  51v  Sind notwendige Teilnehmer am Grafending nach 18 Wochen. Mantel, wohl über der rechten Schulter geschlossen, langer Rock, Beinlinge und Knebelschuhe. Nicht alle vollständig gezeichnet.  1 
 4  54r  Sitzen auf der Schöffenbank und zeigen auf die nicht gestatteten Bekleidungsstücke. Einer mit überschlagenen Beinen. Die Mäntel korrekt über der Schulter und alle unbewaffnet. Langer Rock, Beinlinge und Knebelschuhe.  2 
 

 
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